E-Rechnung-Startpaket
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E-Rechnung-Startpaket: Empfang, Versand und Ablage sauber eingerichtet
Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 ihre inländischen Rechnungen an Geschäftskunden elektronisch ausstellen. Für kleinere Betriebe endet die Übergangsregel Ende 2027.
Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ich prüfe, ob Ihre Rechnungs- oder Handwerkersoftware das kann, richte Empfang und Ablage ein und automatisiere die Abläufe, wo es sich lohnt.
Das ist enthalten
Software-Prüfung
- Prüfen, ob Ihr Rechnungsprogramm, Ihre Handwerkersoftware oder Ihr ERP E-Rechnungen erzeugen kann.
Empfang einrichten
- Ein zentrales Postfach und einen klaren Weg für eingehende E-Rechnungen einrichten.
Lesbar machen
- E-Rechnungen für alle Beteiligten lesbar darstellen – auch ohne Spezialsoftware.
Ablage & Archiv
- Revisionssichere Ablage, damit Rechnungen geordnet und auffindbar aufbewahrt werden.
Versand umstellen
- Ausgangsrechnungen auf XRechnung oder ZUGFeRD umstellen und testen.
Automatisierung
- Wiederkehrende Schritte wie Weiterleitung, Freigabe oder Übergabe an die Buchhaltung automatisieren.
Ihr Ergebnis
Ihr Betrieb kann E-Rechnungen empfangen, erstellen und ablegen – bevor die Pflicht für Sie greift.
- Geprüfte und eingerichtete Software
- Funktionierender Empfangsweg für E-Rechnungen
- Getesteter Versand im passenden Format
- Kurze Anleitung für Ihr Team
Für wen das Paket gedacht ist
- Handwerksbetriebe und Dienstleister mit Geschäftskunden
- Betriebe, die Rechnungen heute noch als PDF oder auf Papier versenden
- Unternehmen, die eingehende E-Rechnungen bisher nicht sauber verarbeiten
Eckdaten
- Ergebnis: einsatzbereite E-Rechnung
- Preis: Festpreis, vorab vereinbart
- Hinweis: steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerbüro
Ist Ihre Software bereit für die E-Rechnung?
Nennen Sie mir Ihr Rechnungsprogramm – ich sage Ihnen, was zu tun ist.
Weitere Angebote
So läuft es ab
Prüfen
Vorhandene Software und Abläufe aufnehmen.
Einrichten
Empfang, Ablage und Versand konfigurieren.
Testen
Rechnungen im passenden Format erzeugen und prüfen.
Einweisen
Team einweisen und Abläufe dokumentieren.
Häufige Fragen
Für Rechnungen an Geschäftskunden im Inland nicht dauerhaft. Ein PDF gilt nicht als E-Rechnung. Für Rechnungen an Privatkunden ändert sich nichts.
Ja, zum Beispiel für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Kleinunternehmer. Welche Regeln für Sie gelten, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerbüro.
Nicht unbedingt. Viele Programme können E-Rechnungen bereits erzeugen oder lassen sich nachrüsten. Das prüfe ich im ersten Schritt.
Nein. Ich kümmere mich um die technische Umsetzung. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.