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E-Rechnung-Startpaket

Eine Mitarbeiterin bearbeitet elektronische Rechnungen am Computer. Der Monitor zeigt eine Rechnungsübersicht mit Statusanzeigen und Rechnungsdetails.
KI-Illustration

E-Rechnung-Startpaket: Empfang, Versand und Ablage sauber eingerichtet

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 ihre inländischen Rechnungen an Geschäftskunden elektronisch ausstellen. Für kleinere Betriebe endet die Übergangsregel Ende 2027.

Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ich prüfe, ob Ihre Rechnungs- oder Handwerkersoftware das kann, richte Empfang und Ablage ein und automatisiere die Abläufe, wo es sich lohnt.

Das ist enthalten

Software-Prüfung

Empfang einrichten

Lesbar machen

Ablage & Archiv

Versand umstellen

Automatisierung

Ihr Ergebnis

Ihr Betrieb kann E-Rechnungen empfangen, erstellen und ablegen – bevor die Pflicht für Sie greift.

Für wen das Paket gedacht ist

Eckdaten

Ist Ihre Software bereit für die E-Rechnung?

Nennen Sie mir Ihr Rechnungsprogramm – ich sage Ihnen, was zu tun ist.

Weitere Angebote

So läuft es ab

Prüfen

Vorhandene Software und Abläufe aufnehmen.

Einrichten

Empfang, Ablage und Versand konfigurieren.

Testen

Rechnungen im passenden Format erzeugen und prüfen.

Einweisen

Team einweisen und Abläufe dokumentieren.

Häufige Fragen

Für Rechnungen an Geschäftskunden im Inland nicht dauerhaft. Ein PDF gilt nicht als E-Rechnung. Für Rechnungen an Privatkunden ändert sich nichts.

Ja, zum Beispiel für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Kleinunternehmer. Welche Regeln für Sie gelten, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerbüro.

Nicht unbedingt. Viele Programme können E-Rechnungen bereits erzeugen oder lassen sich nachrüsten. Das prüfe ich im ersten Schritt.

Nein. Ich kümmere mich um die technische Umsetzung. Steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerbüro.